Kanal-TÜV: Prüfpflicht wird aufgehoben

Gute Nachrichten für Hauseigentümer. Bei der in 2011 heftig umstrittenen Dichtheitsprüfung von Abwasserrohren rückt die Rot-Grüne-Minderheitsregierung in Düsseldorf von ihrem rigiden Ansatz einer engmaschigen Kontrolle ab. Bereits in der nächsten Woche (KW 4) soll der Landtag einen Gesetzentwurf beraten, der die Prüfpflicht bis 2015 aufhebt.
Kern der Neuregelung soll sein, dass für Wohnhäuser mit einem Nutzwasserverbrauch von über 200 Kubikmetern im Jahr bis 2020 und danach alle 20 Jahre eine Kanalprüfung vorgeschrieben ist. Bei Einfamilienhäusern mit gewöhnlich geringerem Verbrauch soll diese Frist länger laufen. In der Regierungskoalition wurden Berichten zur Folge verschiedene Modelle diskutiert - über eine Frist von 30 Jahren ebenso wie über eine Streichung der Fristen, in der Hoffnung eine Mehrheit für das Vorhaben im Landtag zu erreichen.

Wie in unterschiedlichen Medienberichten zu entnehmen war, soll es nur noch bei schwerwiegenden Rohrschäden einen Reparaturzwang geben, davon ausgenommen sind jedoch Wasserschutzgebieten geben, dort bleibt die Prüfpflicht bis 2015 unverändert bestehen. Gleiches gilt für Gewerbebetriebe. Bei Neubauten bleibt eine Druckprüfung verpflichtend, die Durchflussprüfung soll zertifiziert werden.

Die CDU-Ortsunion ist sehr froh darüber, dass es auf Initiative der CDU-Fraktion im Fachausschuss gelungen ist, dass bis zum heutigen Tage keine Satzung zur Dichtheitsprüfung verabschiedet wurde und somit niemand, im Nachhinein, durch eine Satzung und der damit verbunden Prüfungspflicht benachteiligt wurde.

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